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Einladung zur Jahreshauptversammlung 2021

Einladung zur Jahreshauptversammlung
am Dienstag, den 17.08.2021 um 19:00 Uhr
im Café Moses, Augustinusplatz 1, Attendorn/Neu-Listernohl

Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Verlesung/Genehmigung des Protokolls der Jahreshauptversammlung vom 22.09.2020
3. Bericht des Vorstandes
4. Kassenbericht 2020 und Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung des Vorstandes
6. Wahlen des Vorstandes und der Kassenprüfer
7. Satzungsänderung (Einladung zur Mitgliederversammlung in Textform statt Veröffentlichung)
8. Vorhaben 2021
9. Verschiedenes

Wir freuen uns auf Ihr/euer Kommen. Zur eigenen Sicherheit bitten wir Sie/euch, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Für ausreichenden Abstand im Café werden wir Sorge tragen. Wir bitten Mitglieder, die grippeähnliche Symptome aufweisen oder Rückkehrer aus Risikogebieten sind, von der Jahreshauptversammlung fernzubleiben.

Der Vorstand

Marion Garra, 1. Vorsitzende 
Wendelin Heinemann, 2. Vorsitzender 
Franz Josef Rawe, Kassierer
15 Aug., 2021
Einladung zur Jahreshauptversammlung am Dienstag, den 17.08.2021 um 19:00 Uhr im Café Moses, Augustinusplatz 1, Attendorn/Neu-Listernohl Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Verlesung/Genehmigung des Protokolls der Jahreshauptversammlung vom 22.09.2020 3. Bericht des Vorstandes 4. Kassenbericht 2020 und Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung des Vorstandes 6. Wahlen des Vorstandes und der Kassenprüfer 7. Satzungsänderung (Einladung zur Mitgliederversammlung in Textform statt Veröffentlichung) 8. Vorhaben 2021 9. Verschiedenes Wir freuen uns auf Ihr/euer Kommen. Zur eigenen Sicherheit bitten wir Sie/euch, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Für ausreichenden Abstand im Café werden wir Sorge tragen. Wir bitten Mitglieder, die grippeähnliche Symptome aufweisen oder Rückkehrer aus Risikogebieten sind, von der Jahreshauptversammlung fernzubleiben. Der Vorstand Marion Garra, 1. Vorsitzende Wendelin Heinemann, 2. Vorsitzender Franz Josef Rawe, Kassierer
12 Aug., 2021
Vor Weihnachten 2020 hat der Kreis Olpe der Stadt Attendorn die wasserrechtliche Genehmigung zur Verlegung der Quellbäche im Eckenbachtal erteilt. Zur Erinnerung: Die Stadt hatte diese Genehmigung bereits vor viereinhalb Jahren beantragt. Sie möchte das Gewässer im Plangebiet ableiten und verlegen. Diese Verlegung soll auf einer Länge von 768 m hangaufwärts erfolgen mit dem illusorischen und unrealistischen Ziel, den Gewässerzustand und das Gewässerumfeld ökologisch nachhaltig zu verbessern. Gegen den Planfeststellungsbeschluss hat die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V., deren Mitglied unser Verein ist und die unsere Interessen vor Gericht vertritt, Klage eingereicht. Die Zwischenschaltung der LNU ist notwendig, da unser Verein nicht prozessführungsbefugt ist. Da der Kreis Olpe den Beschluss für sofort vollziehbar erklärt hat, mussten wir zusätzlich zur bereits eingereichten Klage (Hauptsacheverfahren) ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Arnsberg einleiten mit dem Ziel, die sofortige Vollziehbarkeit auszusetzen. Das Ergebnis liegt zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vor.
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